Mannichswalde

Hauskreis am 5.September 2023

Hauskreis am 5.September 2023

Einladung zum Hauskreis mit Bibelgespräch

Termin: Dienstag 05.September 2023, 19:30 Uhr

Themenvorschlag zur Diskussion: Die Bibel lehrt nicht den Weg des Himmels, sondern den Weg zum Himmel

Ort: Familie Schlegel, Thonhausener Str. 5, Mannichswalde

Tel./WhatsApp: 0172 28 66 204

Herzlich Willkommen !

 

 

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Hauskreis am 4. Juli 2023

Hauskreis am 4. Juli 2023

Einladung zum Hauskreis mit Bibelgespräch

Termin: Dienstag, 04.Juli 2023, 19:30 Uhr

Thema: Der Brief an die Galater  , ab Kapitel 5

Ort:  Familie Schlegel, Thonhausener Str. 5, Mannichswalde

Tel./WhatsApp : 0172 28 66 204

Herzlich Willkommen !

Wir gehen danach in die Sommerpause und sehen uns im September wieder.

 

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Friedhofsgebührensatzung Mannichswalde

Friedhofsgebührensatzung Mannichswalde

Bekanntmachung

Friedhof der Kirchengemeinde Mannichswalde in Crimmitschau, OT Mannichswalde

Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Man-

nichswalde hat in seiner Sitzung am 12.04. 2023 für den Friedhof

der Kirchengemeinde Mannichswalde in Mannichswalde beschlos-

sen:

1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung vom 01.08.1996 wird mit Wirkung zum

Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben; ab die-

sem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die

evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mittel-

deutschland ( Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. November 2020,

ABl. S. 228 für den Friedhof in Mannichswalde unmittelbar.

2. Zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Für friedhofsgepflegte Urnenreihengrabstätten gem. § 31 Abs. 4

FriedhG (Stille Ecke) gelten folgende Gestaltungsvorschriften:

1. Die Urnenreihengrabstätten werden einheitlich als Rasenfläche

gestaltet und allein durch den Friedhofsträger (bzw. durch vom

Friedhofsträger Beauftragte) angelegt, instandgehalten und ge-

pflegt. Eine individuelle Mitgestaltung ist unzulässig, die Rasen-

fläche ist von jeglicher Bepflanzung und anderen Grabbeigaben

freizuhalten. Blumenschmuck und Kränze dürfen nur an den

dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.

2. Auf jeder Grabstätte ist eine Gedenkplatte in den Rasen einzu-

setzen, auf welcher der Vor- und Familienname sowie das Ge-

burts- und Sterbejahr der/des in der Grabstätte bestatteten

Verstorbenen zu vermerken ist.

Für die Gedenkplatte gelten folgende Abmessungen: 30 cm x

20 cm.

Die Errichtung der Gedenkplatte obliegt der/dem Nutzungsbe-

rechtigten der Grabstätte auf eigene Kosten. Das Grabmal bleibt

Eigentum der/des Nutzungsberechtigten und ist nach Ablauf der

Nutzungszeit von dieser/diesem zu entfernen.

 

Für friedhofsgepflegte Erdreihengrabstätten gem. § 28 Abs. 3

FriedhG gelten folgende Gestaltungsvorschriften:

1. Die Erdreihengrabstätten werden einheitlich als Rasenfläche ge-

staltet und allein durch den Friedhofsträger (bzw. durch vom

Friedhofsträger Beauftragte) angelegt, instandgehalten und ge-

pflegt. Eine individuelle Mitgestaltung ist unzulässig, die Rasen-

fläche ist von jeglicher Bepflanzung und anderen Grabbeigaben

freizuhalten. Blumenschmuck und Kränze dürfen nur an den

dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.

2. Auf jeder Grabstätte ist eine Gedenkplatte in den Rasen einzu-

setzen, auf welcher der Vor- und Familienname sowie das Ge-

burts- und Sterbejahr der/des in der Grabstätte bestatteten

Verstorbenen zu vermerken ist.

Für die Gedenkplatte gelten folgende Abmessungen: 30 cm

x 20 cm.

Die Errichtung der Gedenkplatte obliegt der/dem Nutzungsbe-

rechtigten der Grabstätte auf eigene Kosten. Das Grabmal bleibt

Eigentum der/des Nutzungsberechtigten und ist nach Ablauf der

Nutzungszeit von dieser/diesem zu entfernen.

3. Friedhofsgebührensatzung

Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte

Friedhofsgebührensatzung erlassen.

Mannichswalde, 12.05.2023

Vorsitzender des Gemeindekirchenrates

Pfr. Jörg Dittmar

 

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mannichswalde
Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mannichs-
walde hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchen-
gesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche
in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. Novem-
ber 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 12.04.2023
die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Ruhefristen
Für den Friedhof in Mannichswalde gelten folgende Ruhefristen:
1. für Erdbestattungen 25 Jahre,
2. für Urnenbestattungen 25 Jahre.

§ 2 Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leis-
tungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife:
1. Grabberechtigungsgebühren Euro
Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der
Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung

1.1 Erdgrabstätten
1.1.1 Erdwahlgrabstätten
1.1.1.1 Erdwahlgrabstätte, 1 Grabstelle
(1 Sarg und bis zu 2 Urnen) 33,00
1.1.1.2 Erdwahlgrabstätte, 2 Grabstellen
(2 Särge und bis zu 4 Urnen) 66,00
1.1.2 Erdreihengrabstätten
1.1.2.1 Erdreihengrabstätte (1 Sarg) 23,00
1.1.2.2 Erdreihengrabstätte friedhofsgepflegt
(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und
Pflege durch den Friedhofsträger)
Die Errichtung der Gedenkplatte zur Namensnennung
obliegt der/dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte
auf eigene Kosten. 52,00

1.2 Kindergrabstätten
1.2.1 Erdwahlgrabstätten für Kinder, je Grabstelle
1.2.1.1 Erdwahlgrabstätten für Kinder vor Vollendung
des 2. Lebensjahres 24,00
1.2.1.2 Erdwahlgrabstätten für Kinder ab Vollendung
des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung
des 12. Lebensjahres 28,00

1.3 Urnengrabstätten
1.3.1 Urnenwahlgrabstätte mit 2 Grabstellen 34,00
1.3.2 Urnenreihengrabstätte friedhofsgepflegt
(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung
und Pflege durch den Friedhofsträger)
Die Errichtung der Gedenkplatte zur Namensnennung
obliegt der/dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte
auf eigene Kosten. 20,00

1.4 Reservierungen/Verlängerungen
1.4.1 Reservierung
Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeit-
gleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz
5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsver-
gabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarif-
stellen 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 erhoben.

1.4.2 Verlängerung
Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrab-
stätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhal-
tung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes
erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze
abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechti-
gungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1, 1.2.1 und
1.3.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als
ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat ein
Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den
Tarifstellen gemäß 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 erhoben.

2. Nutzung Friedhofskapelle / Trauerhalle   120,00

3. Verwaltungsgebühren
3.1 Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze,
Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen)
3.1.1 Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig /
für 1 Jahr 20,00
3.1.2 Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 50,00
3.1.3 Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung
(auch Widerruf einer Zulassung für Rednerinnen und
Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG);
pro Vorgang 30,00
3.2 Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung;
pro Vorgang 65,00
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenposi-
tionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben
und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die
der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeich-
net (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen
Fassung, 19% Stand 2021).

§ 3 Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen ge-
werblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtneri-
sche Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen
Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.
§ 4 Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröf-
fentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die bisherige Ge-
bührensatzung. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der
Zusage der Leistung.

Friedhofsträger:
Mannichswalde, den 12.04.2023
Vorsitzende/r od. Stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates
Mitglied des Gemeindekirchenrates

Gesetze und Vorschriften, die auf dem Friedhof Mannichswalde Anwendung finden:

-Sächsisches Bestattungsgesetz

-Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG)

Vom 20.November 2020 (ABl. S. 220)

https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/47243

 

 

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Hauskreis am 20. Juni 2023

Hauskreis am 20. Juni 2023

Einladung zum Hauskreis mit Bibelgespräch

Termin: Dienstag, 20. Juni 2023, 19:30 Uhr

Thema: Der Brief an die Galater  , ab Kapitel 4

Ort:  Familie Schlegel, Thonhausener Str. 5, Mannichswalde

Tel./WhatsApp : 0172 28 66 204

Herzlich Willkommen !

 

 

 

 

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Besuch von lieben Gästen – „Wandergottesdienst“ 11.Juni 2023

Besuch von lieben Gästen – „Wandergottesdienst“ 11.Juni 2023

Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Seelingsstädt-Blankenhain-Rußdorf (Sachsen) lädt in jedem Jahr regelmäßig zu einer Wanderung mit Abschlußgottesdienst am ausgewählten Ziel ein. In diesem Jahr wurde die Mannichswalder Kirche ausgewählt.

Ca. 50 Gäste füllten fröhlich das Kirchenschiff.

https://youtu.be/ZOWx7jrjuLA

https://youtu.be/aF1PoZYEFPI

Im Gottesdienst predigte Pfarrer J.Dittmar über das Thema:Die Dreieinigkeit Gottes. Schmunzelnd erfuhren wir dabei eine Anekdote von der kürzesten Predigt über dieses Thema und erweiterten unsere mathematischen Kenntnisse über das gleichschenklige Dreieck.

https://youtu.be/r2U40ZWvmd0

Der Posaunenchor der „Wandergemeinde“ und Teilnehmer unseres Chores gestalteten musikalisch den Gottesdienst.

https://youtu.be/yUWijDfmQh8

https://youtu.be/B97IBW6EILI

Vor der Kirche wartete ein beladener LKW der „Wandergemeinde“ mit Bierzeltgarnituren, Essgeschirr, Kocher mit heißen Wienern,Semmeln,Kartoffelsalat und Kuchen. Während alles vor der Kirche aufgebaut wurde, unterhielt uns der Posaunenchor.

https://youtu.be/Sn-9Q0X59hE

Herzlichen Dank an die „Wandergemeinde“ für dieses schöne Erlebnis.

Wir wüschen allen Wanderern Gottes Segen !

 

 

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Wandern, Gottesdienst und Imbiss am 11.Juni 2023

Wandern, Gottesdienst und Imbiss am 11.Juni 2023

Kirchennachrichten
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Seelingstädt-Blankenhain-Rußdorf

Unser diesjähriger Wandergottesdienst am 11. Juni beginnt um 09.00 Uhr am
Schlossparkpatz Blankenhain. Von dort wandern wir zur Mannichswalder
Kirche, wo wir mit Pf. Dittmar und dem Posaunenchor Gottesdienst feiern.
Anschließend gibt es Mittagsimbiss. Fahrdienst für Hin- und/oder Rückfahrt
wird organisiert .

 

 

 

 

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Hauskreis am 06. Juni 2023

Hauskreis am 06. Juni 2023

Einladung zum Hauskreis mit Bibelgespräch

Termin: Dienstag, 06. Juni 2023, 19:30 Uhr

Thema: Der Brief an die Galater  , ab Kapitel 3

Ort:  Familie Schlegel, Thonhausener Str. 5, Mannichswalde

Tel./WhatsApp : 0172 28 66 204

Herzlich Willkommen !

 

 

 

 

 

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Hauskreis am 23. Mai 2023

Hauskreis am 23. Mai 2023

Einladung zum Hauskreis mit Bibelgespräch

Termin: Dienstag, 23.Mai 2023, 19:30 Uhr

Thema: Der Brief an die Galater – Gerechtigkeit aus Glauben, Gerechtigkeit durch Werke

Ort:  Familie Schlegel, Thonhausener Str. 5, Mannichswalde

Tel./WhatsApp : 0172 28 66 204

Herzlich Willkommen !

 

 

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Hauskreis am 9.Mai 2023

Hauskreis am 9.Mai 2023

Einladung zum Hauskreis mit Bibelgespräch

Termin: Dienstag, 9.Mai 2023, 19:30 Uhr

Ort:  Familie Schlegel, Thonhausener Str. 5, Mannichswalde

Tel./WhatsApp : 0172 28 66 204

Herzlich Willkommen !

 

 

 

 

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