Die Läuteordnung zu bestimmten Ereignissen in der Kirche Mannichswalde

Die Zeit bleibt nicht stehen!

Im Februar 2022 hat der Gemeindekirchenrat Mannichswalde eine Neufassung der Läuteordnung beschlossen.

Hauptgrund war dabei, die nun doch in die Jahre gekommene Anlage durch die Reduzierung der Läutezeit von bisher 5 Minuten auf nunmehr 3 Minuten zu schonen.

Eine Angleichung der Abendläutezeit für das Gesamtjahr (immer 17.00 Uhr oder immer 18.00 Uhr)

fand keine Akzeptanz in der Gemeinde. Deshalb bleibt es bei der bisherigen Regelung.

 

Die Läuteordnung zu bestimmten Ereignissen in der Kirche Mannichswalde

Sinn des täglichen Läutens ist der, daß sich Hände zum Gebet falten! Jemand hat mal gesagt: „Wer weiß, wie es um die Welt stünde, würde nicht mehr gebetet.“

Wir alle brauchen das Gebet und die Welt auch.

 

11.00 Uhr Tägliches Läuten der Rufglocke (Mittlere Glocke) 3 min

17.00 Uhr (Winter) bzw. 18.00 Uhr (Sommer) Tägliches Läuten des vollen Geläutes 3 min

zu Gottesdiensten 30 min vorher 3 min Läuten mit der Rufglocke 3 min

zu Gottesdienstbeginn volles Geläut 3 min

zu Beisetzungen am Tag vor der Beisetzung ab 9.00 Uhr 3 mal volles Geläut zu jeweils 3 min

dazwischen jeweils 5 min Pause

zu Taufen während der Taufhandlung kleine Glocke

zur Konfirmation während der Einsegnung volles Geläut

zu Trauungen Volles Geläut bei Einzug und bei Auszug des Hochzeitspaares

zu Neujahr Volles Geläut von 0.00 Uhr bis 0.15 Uhr

zum Gottesdienst am Karfreitag wird nicht geläutet.

 

Ihr Gemeindekirchenrat mit Pfarrer Jörg Dittmar

Mannichswalde, im Februar 2022

 

Vorübergehende Änderung!!!

Bei Wartungsarbeiten im Juni 2022 wurde festgestellt, dass die Joche der kleinen und der mittleren Glocke gerissen sind. Die entsprechenden Glocken wurden sofort stillgelegt.

Jetzt funktioniert nur noch die große Glocke.

Der Gemeindekirchenrat ist dabei, das Problem zu beheben.

Es gilt jetzt, die Höhe der zu erwartenden Kosten zu eruieren!

Um Spenden wird gebeten.

Herzlichen Dank

 

 

Posted by Mannichswalde