Wahl des Gemeindekirchenrats am 6.Oktober 2019
14 Uhr Erntedankgottesdienst , danach Wahlmöglichkeit im Gemeindesaal
Auf der Grundlage der geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen ist jedes Gemeindeglied wahlberechtigt, welches am Tag der Wahl das 14.Lebensjahr vollendet hat, zum Abendmahl zugelassen und in der Wählerliste eingetragen ist.
Jede Person hat das Recht, Auskunft zu erhalten, ob sie in der
Wählerliste
eingetragen ist.
Auskunft hierüber erteilt Herr Wolfgang Langwald.
Eine Einsicht in die Wählerliste ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Folgende Gemeindeglieder stellen sich zur Wahl:
Herr Langwald, Wolfgang
Herr Schlegel, Hartmut
Frau Seifert, Sandra
Herr Werner, Stefan
Herr Zahn, Hartmut
Die Wählbarkeit dieser Kandidaten wurde geprüft und als gegeben beschieden.
Jedes Gemeindeglied hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben oder weitere Vorschläge zu unterbreiten.
Der Gemeindekirchenrat Mannichswalde Mannichswalde, im Juli 2019